Gutachter Wabern
Carsten Clobes
Bausachverständiger und Baugutachter
Schwalmstr 1234590 Wabern
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) info@bauexperts-wabern.de
Qualifikation
- Von der IHK Kassel-Marburg bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fachgebiet Schäden an Gebäuden
- Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (dena)
- Seit 2006 Bauherrenberatung im Verband Privater Bauherren e. V. (VPB)
- Seit 2003 freier Mitarbeiter der Sparda-Bank Hessen e. G. (als Immobiliengutachter)
- 1997 Übernahme Planungsbüro Clobes, seitdem selbständige Tätigkeit
- 1995–1997 Mitarbeit Planungsbüro Clobes
- 1996 Diplom FB Architektur (bei Prof. Wilkens)
- 1994–1995 Praktikum und Mitarbeit Büro Prof. Penkhues, Kassel
- 1993–1996 Architekturstudium Universität GH Kassel
- 1991–1993 Stadtplanungsstudium Universität GH Kassel
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Wabern steht Ihnen Herr Carsten Clobes als Gutachter zur Verfügung.
Gutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Gutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Gutachter
Die Bezeichnung Gutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Gutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Gutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Die Werbung mit dem Begriff Gutachter stellt eine Irreführung des Publikums dar, wenn es sich bei dem Gutachter nicht um eine besonders qualifizierte Person handelt.
- Die Benutzung der Bezeichnung Gutachter ist irreführend, wenn der Gutachter weder eine Meisterprüfung noch einen vergleichbaren Abschluss wie insbesondere die Prüfung als Diplomingenieur besitzt.
- Wer sich als Gutachter bezeichnet, muss einen Sachverstand besitzen, der über das durchschnittliche Können und Wissen auf einem bestimmten Sachgebiet hinausgeht.
- Die Benutzung der Bezeichnung Gutachter ist nicht zulässig, weil irreführend, wenn der betreffende Gutachter weder öffentlich bestellt noch des